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Veranstaltung „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“

Abbildung der Broschüre zum Thema sexuelle Belästigung

Am Montag, den 20.05.2019 fand im Landtag des Saarlandes eine Veranstaltung zum Thema “Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ statt.
Durch die Ereignisse der sog. Kölner Silvesternacht und der #MeToo- Debatte sind sexuelle Belästigungen von Frauen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zur rechtlichen Einordnung der Entwicklungen berichteten Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Rosetta Puma und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annette Peteranderl über grundlegende Änderungen des Sexualstrafrechts durch die Reform im November 2016 und die praktischen Folgen hieraus und was dies im Lichte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgeset­zes für sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz bedeutet.

Petra Messinger, Leiterin des Personal- und Organisationsamtes stellte im Anschluss die Dienstvereinbarung der Landeshauptstadt Saarbrücken und praktische Maßnahmen zum Umgang mit sexueller Belästigung vor.

Inhalte Vortrag und Diskussion:

  • Durch die Reform des Strafrechts ist die Schwelle für eine Straftat gesenkt worden. Handlungen, die bisher nicht strafbar waren, wurden strafbar. Außerdem reicht es jetzt, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt („Nein heißt Nein“). Völlig neue Straftatbestände wurden geschaffen wie z. B. „Sexuelle Belästigung“, § 184i StGB.
  • Im Rahmen des AGG sind umfassende Rechte und Pflichten für Arbeitnehmener_innen und Arbeitgeber_innen geregelt. Außerdem ist dort auch geregelt, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist.
  • Die rechtlichen Grundlagen sind noch zu wenig bekannt.
  • Wenn es zu Fällen von sexueller Belästigung kommt, ist oft die Dauer der Ermittlung ein Problem, weil die persönliche Belastung der Betroffenen zu groß wird und diese nicht selten kündigen.
  • Es gibt eine große Unsicherheit im Umgang mit dem Thema. Arbeitgeber_innen beschäftigen sich häufig erst mit dem Thema, wenn sie müssen.
  • Es bestehen selten klare Vereinbarungen, wie bei Fällen von sexueller Belästigung vorgegangen werden soll.
  • Es gibt bereits gute Informationen und Dienstverinbarungen. Diese sind aber zu wenig bekannt.
  • Es sollten regelmäßig Schulungen der Arbeitsgeber_innen und Arbeitnehmer_innen stattfinden.

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