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Geplante Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen

Frau und Mann auf im Gleichgewicht

Unter Gleichstellung verstehen wir den gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen, Bildung, Erwerbsarbeit, Macht- und Entscheidungspositionen für alle Menschen in ihren verschiedenen Lebenssituationen und Arbeitszusammenhängen. Ziel ist eine inklusive und vielfältige Gesellschaft, die es Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft und möglicher Behinderung ermöglicht, teilzuhaben und mitzubestimmen. Die Gleichstellung der Geschlechter ist dabei in allen Politikfeldern als Querschnittsaufgabe zu berücksichtigen, siehe Artikel 3 ff des Grundgesetzes. Aus dem Grundgesetz resultiert ein klarer Verfassungsauftrag, der die Herstellung von Gleichberechtigung beinhaltet. Gleichstellungsbeauftragte haben dabei eine Schlüsselrolle, diesem Auftrag gerecht zu werden.

Gerne solidarisiert sich der Frauenrat Saarland e. V. deshalb mit dem Mitgliedsverband, der LAG Kommunale Frauenbeauftragte im Saarland und sagt ebenfalls “NEIN” zur geplanten Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen. In der Pressemitteilung der LAG vom 5. Juni 2025 heißt es u. a.: „Wir, die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten im Saarland, teilen die Auffassung der Kolleginnen aus Sachsen sowie die Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds Sachsen, dass diese geplanten Maßnahmen eine gefährliche Einschränkung des Gleichstellungsauftrags der Kommunen und Landkreise darstellen. Solche Vorhaben sind nicht nur skandalös, sondern auch verfassungswidrig. Das Grundgesetz, insbesondere Artikel 3, verpflichtet alle staatlichen Institutionen dazu, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern aktiv zu fördern und bestehende Nachteile abzubauen.“  - Die vollständige PM steht hier als Download zur Verfügung.

Zum Hintergrund: 

Die neue Landesregierung will sparen. Das sächsische Innenministerium, unter Minister Schäfer, erwägt deshalb die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen. Aber von wieviel Stellen sprechen wir überhaupt. Nach Informationen des sächsischen Sozialministeriums, das für Gleichstellung zuständig ist, gibt es in Sachsen derzeit 41 hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Kommunen mit mehr als 17.000 Einwohnern sowie Landkreise müssen solche Stellen hauptamtlich besetzen. Jede Kommune mit weniger als 17.000 Einwohner*innen muss laut Gesetz ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen.