Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Grenzen und Konsequenzen unter Berücksichtigung des neuen Sexualstrafrechts und des AGG
Montag 20. Mai um 18:00 Uhr im Landtag des Saarlandes, Raum 5
Durch die Ereignisse der sog. Kölner Silvesternacht und der #MeToo- Debatte sind sexuelle Belästigungen von Frauen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Anhand der polizeilichen Kriminalstatistik lässt sich parallel dazu ein deutlicher Anstieg im Bereich der Sexualstraftaten feststellen.
Zur rechtlichen Einordnung der Entwicklungen berichten Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Rosetta Puma und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annette Peteranderl über grundlegende Änderungen des Sexualstrafrechts durch die Reform im November 2016 und die praktischen Folgen hieraus und was dies im Lichte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz bedeutet.
Petra Messinger, Leiterin des Personal- und Organisationsamtes wird im Anschluss am Beispiel der Landeshauptstadt Saarbrücken praktische Maßnahmen zum Umgang mit sexueller Belästigung vorstellen.
Infos der LAG Kommunale Frauenbeauftragte im Saarland zum Thema:
Broschüre „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Hintergründe/ Handlungsmöglichkeiten“